Rechtsprechung
LAG Hamm, 06.09.2007 - 8 Sa 802/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Arbeitnehmer / freier Mitarbeiter / Arzt im Luftrettungsdienst
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 611
Arbeitnehmer / freier Mitarbeiter / Arzt im Luftrettungsdienst - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arbeitnehmerstatus der beim Luftrettungsdienst tätigen Rettungsärzte; Rechtsfolgen eines Beruhens des Einsatzes der im Luftrettungsdienst tätigen Rettungsärzte auf vertraglichen Beziehungen zwischen den Beteiligten; Monatliche Einsatzplanung mit Rücksicht auf die ...
- Judicialis
BGB § 611
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 315 § 611 Abs. 1
Kein Dauerarbeitsverhältnis im Luftrettungsdienst bei monatlicher Koordinierung der Einsatzpläne mit anderweitig beschäftigten Ärzten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Rheine, 14.03.2007 - 1 Ca 1654/06
- LAG Hamm, 06.09.2007 - 8 Sa 802/07
- BAG - 5 AZR 901/07
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus LAG Hamm, 06.09.2007 - 8 Sa 802/07
b) Unter Berücksichtigung dieser Besonderheiten überzeugt auch der Hinweis des Klägers auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30.11.1994 - 5 AZR 704/93 - AP § 611 BGB Abhängigkeit Nr. 74 nicht. - BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 683/98
Befristeter Arbeitsvertrag - Student als Nachsitzwache
Auszug aus LAG Hamm, 06.09.2007 - 8 Sa 802/07
Selbst wenn man auf dieser Grundlage - unter Berücksichtigung der weitgehenden Eingliederung der Rettungsärzte in die bestehende Arbeitsorganisation - den Standpunkt einnehmen wollte, die Durchführung der einzelnen Rettungseinsätze erfolge im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (so für den Einsatz studentischer Nachtsitzwachen: BAG, Urteil vom 03.11.1999 - 7 AZR 683/98 - RzK I 9 a Nr. 167; Urteil vom 18.08.1982 - 7 AZR 353/80 - Juris), würde sich hieraus nicht der vom Kläger erstrebte Status als Arbeitnehmer im Dauerarbeitsverhältnis ergeben. - BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 353/80
Auszug aus LAG Hamm, 06.09.2007 - 8 Sa 802/07
Selbst wenn man auf dieser Grundlage - unter Berücksichtigung der weitgehenden Eingliederung der Rettungsärzte in die bestehende Arbeitsorganisation - den Standpunkt einnehmen wollte, die Durchführung der einzelnen Rettungseinsätze erfolge im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (so für den Einsatz studentischer Nachtsitzwachen: BAG, Urteil vom 03.11.1999 - 7 AZR 683/98 - RzK I 9 a Nr. 167; Urteil vom 18.08.1982 - 7 AZR 353/80 - Juris), würde sich hieraus nicht der vom Kläger erstrebte Status als Arbeitnehmer im Dauerarbeitsverhältnis ergeben.
- SG Heilbronn, 01.02.2017 - S 10 R 3237/15
Im Krankenhaus als "freie Mitarbeiterin" tätige Krankenschwester ist abhängig …
Sie verweise auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm vom 06.09.2007 - 8 Sa 802/07 -. - SG Duisburg, 22.03.2013 - S 21 R 1532/12
Einstweiliger Rechtschutz gegen die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen …
Die sozial- und arbeitsgerichtliche Rechtsprechung ist vielmehr in zahlreichen Entscheidungen nach umfassender Einzelfallprüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass freiberuflich tätige Ärzte und angestellte Krankenhausärzte, die aufgrund einvernehmlicher Absprache zusätzlich Tätigkeiten als Notarzt im Rettungsdienst ausüben, in dieser Tätigkeit selbständig tätig sind (vgl. SG Detmold, Urteil vom 17.11.2009, S 8 (2) R 219/06, LAG Hamm, Urteil vom 06.09.2007, 8 Sa 802/07; LAG Hamm, Urteil vom 11.01.1999, 17 Sa 1615/98; BGH, Urteil vom 21.03.1991 III ZR 77/90; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.05.2010, 11 Ta 163/09; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.09.2009, 5 Sa 108/09; zur Tätigkeit eines Rettungssanitäters: SG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2012, S 17 R 3913/10).Vielmehr ist die Einhaltung vereinbarter zeitlicher Vorgaben typisch für Schuldverhältnisse aller Art, unabhängig vom Vertragstyp (SG Mannheim, Urteil vom 16.06.2011, S 15 R 2545/09; LAG Hamm, Urteil vom 06.09.2007, 8 Sa 802/07).
- SG Duisburg, 21.03.2019 - S 21 R 66/17 Allerdings stellt die Tatsache, dass überhaupt Terminsvereinbarungen von den Vertragsparteien einzuhalten sind, kein Spezifi-kum von Arbeitsverhältnissen dar (LAG NRW, Urteil vom 06.09.2007 - 8 Sa 802/07).
- SG Detmold, 17.11.2009 - S 8 (2) R 219/06
Rentenversicherung
Ein Dienstplan, welcher die von den eingesetzten Kräften benannten Einsatzwünsche und -möglichkeiten koordiniert und ein allseitiges Einverständnis voraussetzt, stellt letztlich das Gegenteil einer einseitigen Weisung dar, wie sie typisch für eine abhängige Beschäftigung ist (vgl. LAG NRW, Urteil vom 06.09.2007 - 8 Sa 802/07).Allerdings stellt die Tatsache, dass überhaupt Terminsvereinbarungen von den Vertragsparteien einzuhalten sind, kein Spezifikum von Arbeitsverhältnissen dar (LAG NRW, Urteil vom 06.09.2007 - 8 Sa 802/07).